Gewusst?
Dienstag, 29, Mai, 2012, Futures Kontrakte sind grundsätzlich in ihrem Umfang und ihrer Qualität standardisiert. Der Käufer eines "Light Sweet Crude Oil" Kontrakts bspw. weiss genau, welche Qualität er erhält bzw. der Verkäufer des Kontrakts weiss genau, welche Qualität er liefern muss. Auch der Liefer- bzw. Abnahmeort sind genau durch die Börse, an der dieser Kontrakt gelistet ist, festgelegt. Vom Prinzip her gleich, nur aufgrund der fehlenden Liefernotwendigkeit anders gehandhabt, funktioniert es mit Kontrakten, die durch einen Barausgleich abgerechnet werden. Anstatt einer physischen Lieferung, erfolgt hier der Ausgleich am Ende der Kontraktlaufzeit durch Abrechnung des Kontraktes. Zu den Kontrakten mit Barausgleich zählen z.B. der Euro-Kontrakt (EUR/USD) sowie der E-mini S&P 500.